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welsÜberregionales | Wirtschaft | 12.04.2014

Unternehmer werden so kriminalisiert

Gesetzesflut bedroht Wirtschaft

Endlich einmal geht die Wirtschaft in Offensive. Wir leben angeblich in einer Demokratie, doch nicht einmal in einer Diktatur käme man auf so eine Fülle von Gesetzen, die ein Geschäftsführer in seiner Tätigkeit erfüllen muss. Und die Gesetzeslage nicht immer grotesker werdende Formen an.
Hier einmal ein deutlicher Beweis dafür (aus einem Bericht aus den OÖN vom 12.4.2014):
Tischler arbeitet drei Wochen im Jahr, nur um behördliche Auflagen zu erfüllen. Unternehmer wie Harald Simeoni stöhnen unter Gesetzen, Vorschriften, Meldepflichten.
Eigentlich ist Harald Simeoni der Nahversorger ums Eck. Der 47-jährige Tischlermeister aus der Petzoldstraße in Linz ist mit seinen zwölf Mitarbeitern flexibel und hilft bei kleinen Reparaturen ebenso, wie er in Maßarbeit einzelne Möbelstücke und sogar ganze Wohnungseinrichtungen fertigt.
Der kleine Handwerksbetrieb hat jedoch einen Wust an Auflagen zu erfüllen, der selbst in Großbetrieben zur Herausforderung wird und regelmäßig Ärger auslöst. Die Bürokratie ist für die Unternehmen erdrückend. Im Kleinbetrieb bleibt viel am Chef hängen, obwohl er sich eigentlich um Kunden und Mitarbeiter kümmern sollte.
27 Prüfungen öffentlicher Organe muss Simeoni regelmäßig über sich ergehen lassen oder selbst durchführen. Das hat er zusammen mit der Wirtschaftskammer erhoben, die anhand des kleinen Tischlereibetriebs aufzeigen will: Noch nie hatten sich Unternehmer mit so vielen Ordnungsvorschriften, Gesetzesvorgaben und Aufzeichnungs- sowie Meldepflichten herumzuschlagen.
8300 Euro Kosten im Jahr
Harald Simeoni (OÖN-Bild) ist kein lauter Kritiker und auch kein schwarzes Schaf der Branche: „Ich arbeite gut mit den Behörden zusammen. Wenn Probleme auftauchen, setzen sie Nachfristen. Ich habe noch nie eine Strafe erhalten.“
Die Fülle an Auflagen bedeute für ihn jedoch über das Jahr gerechnet 114 Stunden Arbeit, also drei Wochen. In Geldwert betrage die Belastung 8300 Euro im Jahr. Dazu schweben die Gesetze wie ein Damoklesschwert über dem Unternehmer.
Eigentlich fühle ich mich bedroht“, sagt er, „denn es gibt keine Aufstellung, die mir sagt, dass ich auf alles geachtet habe.“ Die Paragrafenlast sei erdrückend, wirft die Kammer dem Gesetzgeber vor, Unternehmer stünden ständig mit einem Fuß im Kriminal. „Die Bestimmungen verändern sich außerdem laufend“, kritisierte Wirtschaftskammer-Präsident Rudolf Trauner bei einer Pressekonferenz in Linz.
Chef kontrolliert Führerschein
Am meisten schmerzen Auflagen, die als unsinnig empfunden werden: Harald Simeoni muss laut Kraftfahrgesetz zwei bis drei Mal im Jahr bei allen Mitarbeitern, die mit Firmenfahrzeugen unterwegs sind, den Führerschein prüfen, eine Kopie machen und diese aufbewahren.
Gerade als der Linzer seine 27 Prüfauflagen mit den Kammerexperten erhoben hatte, kam eine 28. hinzu. „Die Unfallversicherungsanstalt hat einen psychologischen Fragebogen angekündigt, der ist in der Aufstellung noch nicht enthalten“, sagt der Tischlermeister.
Seit Jahresbeginn gilt, dass jeder Beschäftige seine Befindlichkeit äußern muss. Die Maßnahme wird gerade umgesetzt und hat bereits viele Arbeitgeber alarmiert, weil schon bisher an jedem Arbeitsplatz Auswirkungen von Temperatur, Licht, Lärm etc. festgehalten worden sind.
Mitarbeiter unter Lächelstress
„Dabei spielen doch für die Psyche ganz andere Dinge eine Rolle“, sagt Erhard Prugger, in der Kammer verantwortlich für Sozial- und Rechtspolitik. Viele Unternehmer ärgere, dass auch erhoben werde, ob Mitarbeiter „unter Lächelstress leiden“, also es als Druck empfinden, freundlich zu sein.
Die Flut an Gesetzen...
... und Verordnungen, die eine Tischlerei betrifft: Arbeitnehmerschutzgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz, Arbeitsmittelverordnung, Arbeitsstättenverordnung, Elektroschutzverordnung, Feuerpolizeigesetz, Feuerpolizeiverordnung, Gewerbeordnung, Grenzwerteverordnung, Kälteanlagenverordnung, Kraftfahrgesetz, Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz, Mutterschutzgesetz, Verordnung zur Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz, Verordnung über Lärm und Vibration, über explosionsfähige Atmosphären, VOC-Anlagenverordnung
27 Prüfpflichten müssen erfüllt werden:
Bei Betriebsanlagen: Staub- und Luftabsaugungen, Brandschutztüren, Furnierpressen, Klimaanlagen, Rauchfang, Tore, Rauchabzugsklappen, Wandhydranten, Blitzschutz, gewerbliche Betriebsgenehmigung.
Für Mitarbeiter:
jährliche Unterweisung in Arbeitssicherheit, Ersthelferschulung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente, Sicherheitsfachkraft und Vertrauensperson schulen, Gehöruntersuchung, Mutterschutzevaluierung.
Für Betriebsmittel:
Sicherheitsdatenblätter, Lösungsmittelbilanz, Dokument über explosionsfähige Atmosphären.

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