Jänner 2022 - Zu Jahresbeginn kommt nun die Hoffnung auf, dass die Probleme mit der bereits seit fast zwei Jahren bestehenden Gesundheitskrise entscheidend abflachen, bevor durch die geplante Einführung einer Impfpflicht die Gefahr einer Eskalation besonders auf der Straße auslösen kann.
Groteske ‚strenge‘ Bestimmungen, die von der längst ausgeuferten Medienwelt lange Zeit geradezu kritiklos begleitet und durch Negativ-Schlagzeilen verstärkt wurden, sorgten zuletzt für eine sinnlose Sperrstunden-Verkürzung vor Silvester und für eine weitere De-Motivierung besonders der Arbeitskräfte in Gastronomie und Hotellerie.
Die Horrorwarnungen durch Experten und Politiker vor der ersten Wand (nach vier Wellen) trugen in den Weihnachtsferien zu zusätzlichen Belastungen der Bevölkerung bei.
Trotzdem wurde weder die Reisetätigkeit (nicht einmal für Nicht-Geimpfte) im vierten ‚Lockdown‘ durch Regelungen (man hätte auch die Reisefreudigen ersuchen können, sich noch einzuschränken) abgefedert. Die neue Mutation aus Südafrika hatte dadurch leichtes Spiel.
Die Medien haben einen wesentlichen Anteil an der Angstszenerie durch die Gesundheitskrise. Den Vogel schießt dabei regelmäßig Österreichs 'Lieblingsblatt' Krone ab - wie am 7.1.2022. Titelverwirrungen...
Südafrika. Ende November herrschte Aufruhr: Wissenschafter gaben die Entdeckung einer neuen, hochansteckenden Coronavirus-Variante bekannt, die die WHO kurz darauf Omikron nannte. Die Fallzahlen explodierten. Doch genauso schnell wie die Welle begann, genauso schnell schwappte sie aber wieder ab.
Einsperrungen nicht mehr erklärbar
Aktuell wagen es erfreulicherweise weder Politiker noch die neue Gecko-Expertenrunde einen fünften ‚Lockdown‘ anzukündigen, zumal es längst deutliche Entwarnungen bezüglich schwerer Krankheitsverläufe mit der Mutation Omikron gibt. Ja es gibt sogar Hinweise, dass diese neue und noch leichter mögliche Ansteckung zum Abflachen der Gesundheitskrise beitragen könnte.
Aber die neue Expertenrunde liefert nach dem Silvester-‚Scherz’ neue Ideen für die Politiker. Und so musste auch im Handel ab 11. Jänner die 2G-Kontrolle eingeführt werden. Wie dies in der Praxis sinnvoll umgesetzt wird, das sind sich wohl weder Experten noch Politiker einig. Auf jeden Fall SCHARFE Kontrollen und HOHE Strafen...
Die groteskeste Neu-Bestimmung ist das Tragen einer FFP-Maske im Freien, wenn der 2-Meter-Abstand (zu wem?) unterschritten wird. Diese Idee erinnert an die niemals von den Medien in Zweifel gezogene 20-qm-Abstandsregelung (inklusive Maske) in der ersten Phase der Gesundheitskrise. Die neue Abstandsregelung wird nur dazu führen, dass die genötigten Polizisten bei Demonstrationen für zusätzliche Strafen (und Ärger) sorgen müssen.
Zusätzlich wird die Gültigkeit vom Grünen Pass auf sechs Monaten verkürzt, wenn man noch keine dritte Impfung hat. Für die sog. Booster-Geimpften gilt er weiterhin für neun Monate. Damit steigt aber auch die Hoffnung, dass die Gesundheitskrise bis dorthin deutlich abflacht.
Übrigens: Bis heute ignoriert man die Meinungen von Ärzte, dass ein PCR-Test bei fehlenden Symptomen nutzlos ist. Die Gesamtkosten für das Gratistesten sollen schon bei rund zwei Milliarden Euro liegen. Ausländische Gäste wundern sich auch, dass selbst das Testen bei uns noch immer gratis ist. Österreichs Gratismedizin-Rezept hat ja auch eine Einmalig-Stellung. Koste es was es wolle…
Groteske an den Grenzen
Die aktuellen ‚strengen‘ Bestimmungen wurden unter anderem an den Grenzen ad absurdum geführt: Bei Einreise nach Italien gilt dreimal geimpft und zusätzlich ein aktueller PCR-Test! Doch Reisende um Silvester haben an den Grenzen zu Italien keinerlei Kontrollen erlebt.
Auch sind weiterhin Österreichs Grenzen wie ein Scheunentor offen, die Schlepper haben noch immer leichtes Spiel. Ihnen droht ein mehr oder weniger Kurzaufenthalt hinter Gittern, anstatt ihnen hohe Geldstrafen aufzubrummen und eine Überlastung der Gefängnisse zu vermeiden.
Und die Asylanträge steigen wieder rapid, die jährliche Nettobelastung eines anerkannten Asylanten soll rund 16.000 Euro betragen. Und da man keine Kontrolle hat, von wo der Flüchtling eingereist ist, so kann man diese - wie gesetzlich möglich - auch nicht wieder in das Einreiseland zurückschicken.