Das Thema Bildung ist auch medial derzeit hochaktuell. Eine Bildungsoffensive in Richtung Fernuniversität geht nun konkret von Wels aus. Hier könnte eine Premiere für Österreich umgesetzt werden. Die Wichtigkeit wird auch von den festgelegten Menschenrechten unterstrichen.
Univ.-Prof. Dr. Klaus Zapotoczky (Bild) untermauert diese These. Dazu passt auch unser FILMBEITRAG von der Graduierungsfeier: Direktlink www.welsin.tv/news.php
Zuerst aber eine interessante Frage:
Was haben Australien, China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Indien, Iran, Italien, Japan, Malaysia, Niederlande, Pakistan, Portugal, Schweiz, Südafrika und die USA – und Österreich nicht?
Richtig: Eine Fernuniversität
Diese Bildungsoffensive ist gestartet
Eine neu gegründete Plattform, die OPEN UNIVERSITY AUSTRIA, hat daher das Ziel eine – und somit die erste – österreichische Fernuniversität (als Privatuniversität) zu errichten und zu betreiben. Das ist zugleich ein eingetragener Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist.
Studierende, Lehrende, Absolvierende der WWEDU, die Stadt Wels, alle erdenklichen Sach- und Fachpromotoren sind als Unterstützer dieser Initiative eingeladen die OPEN UNIVERSITY AUSTRIA mit dem Standort in Wels Wirklichkeit werden zu lassen.
Der Verein mit dem selben Namen beginnt daher das Jahr 2011 mit dieser Initiative und stellt einen Antrag auf Akkreditierung der OPEN UNIVERSITY AUSTRIA als erste Fernuniversität Österreichs.
Der Verein sucht auch auf diesem Wege um die Unterstützung dieser wichtigen Bildungsoffensive – die Informationen werden in Kürze auf einer eigenen Homepage präsentiert.
Interessenten können schon heute per Email Ihre Unterstützung bekanntgeben: oua@wwedu.com
Jeder hat das Recht auf Bildung…
Univ.-Prof. Dr. Klaus Zapotoczky verwies in seinem Kurzvortrag im Rahmen der wwedu-Graduierungsfeier am 15. Dezember im Welser Soundtheatre auf die Wichtigkeit der Bildung in der heutigen Zeit. Dabei machte er auf den Artikel 26 der Menschenrechte der UNO aufmerksam, den wir hier im vollen Wortlaut bringen:
Artikel 26
1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
2. Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteilwerden soll.
Wer kennt Sie wirklich…
… die 30 Artikel der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 (in Kurzfassung):
1. Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
3. Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit.
4. Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen Formen verboten.
5. Niemand darf der Folter oder erniedrigender Behandlung unterworfen werden.
6. Jeder Mensch hat überall Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson.
7. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
8. Jeder Mensch hat Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz.
9. Niemand darf willkürlich festgenommen oder des Landes verwiesen werden.
10. Jeder Mensch hat Anspruch auf ein Verfahren vor einem unabhängigen Gericht.
11. Jeder Mensch ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
12. Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben oder auf seine Ehre und seinen Ruf ausgesetzt werden.
13. Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit.
14. Jeder Mensch hat das Recht auf Asyl.
15. Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Staatsangehörigkeit.
16. Jeder Mensch hat das Recht eine Ehe zu schließen und eine Familie zu gründen.
17. Jeder Mensch hat ein Recht auf Eigentum.
18. Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
19. Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung.
20. Jeder Mensch hat das Recht auf Versammlungsfreiheit.
21. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille kommt durch Wahlen zum Ausdruck.
22. Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft Recht auf soziale Sicherheit.
23. Jeder Mensch hat ein Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl sowie auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit.
24. Jeder Mensch hat Anspruch auf Erholung und Freizeit.
25. Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Lebenshaltung, die Gesundheit und Wohlbefinden gewährleistet.
26. Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung, Erziehung und Unterricht.
27. Jeder Mensch hat das Recht am kulturellen Leben frei teilzunehmen.
28. Jeder Mensch hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die Grundrechte voll verwirklicht werden können.
29. Jeder Mensch hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft.
30. Keine Bestimmung dieser Erklärung darf gegen ihren Sinn ausgelegt werden.